In Mecklenburg-Vorpommern könnte künftig in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens eine 2G-Pflicht gelten. Das hat die Landesregierung am Freitag auf einer Sonderkabinettssitzung beschlossen. Auch die Corona-Ampel wurde geändert. Vor allem für Ungeimpfte wurden die Regeln verschärft.
In Regionen Mecklenburg-Vorpommerns, die auf der Corona-Ampel „orange“ eingestuft werden, gilt künftig eine 2G-Pflicht. Dann gibt es in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens nur noch Zutritt für Geimpfte und Genesene. Die Landesregierung reagiert damit auf die sich zuspitzende Corona-Lage. „Es sind vor allem die Ungeimpften, die von der Pandemie betroffen sind“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag nach der Sitzung in Schwerin. Bei den Ungeimpften liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen laut Schwesig bei 375, bei Geimpften dagegen nur bei 46. „Bitte lassen Sie sich impfen“, appellierte sie. „Nehmen Sie die Auffrischungsimpfung auch nach sechs Monaten wahr“. Schwesig schloss weitere Verschärfungen nicht aus. „Wir müssen beim Impfen vorankommen, ansonsten brauchen wir wieder viel stärkere Einschränkungen.“
Derzeit werden alle acht kreisfreien Städte und Landkreise im Nordosten auf der vierstufigen Corona-Warnampel noch auf der zweiten Stufe „gelb“ eingestuft. Dies wird sich laut Schwesig mit Blick auf die steigenden Coronazahlen aber bald ändern. Sobald eine Region die Stufe „orange“ erreicht, gelte in Innenbereichen eine 2G-Pflicht. Das betreffe etwa Veranstaltungen, Feiern, Kinos, Museen, Zoos, Sportstudios, die Gastronomie, Schwimmbäder, Konzerte, den Amateursport und die Zuschauer im Profisport sowie Diskotheken, Clubs und Bars.
Beschäftigte in 2G-Bereichen müssen sich täglich testen lassen, wenn sie nicht geimpft sind. Bei Stufe „orange“ dürfen bei Innen-Veranstaltungen maximal 1.250 Besucher teilnehmen. Die Grenzwerte der Corona-Ampel werden heruntergesetzt. Damit werden die Stufen „gelb“, „orange“ und „rot“ schneller erreicht – und die verschärften Regeln treten eher inkraft. Der Leitwert – die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen – wird wie folgt verschärft: Bisher ist eine Region im grünen Bereich, solange die Zahl der mit Covid in Kliniken eingelieferten Patienten je 100.000 Einwohner in sieben Tagen den Wert von 8,0 nicht überschreitet. Künftig liegt diese Grenze bei 5,0. Übersteigt der Wert 7,0, ist die betreffende Region in der Stufe „orange“. Bisher war der Grenzwert 15,0. Bei mehr als 11,0 gilt „rot“ – bisher lag die Marke hier bei 25,0. Am Freitag hatte Schwerin als einzige Region des Landes einen Wert über 7 und läge damit im Bereich „orange“.
Erreicht eine Region die Warnstufe „rot“, wird die 2G-Pflicht laut Schwesig auf weitere Bereiche ausgedehnt. Ausgenommen von der 2G-Pflicht sind Kinder bis 7 Jahren sowie Kinder von 7 bis 11 Jahren bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests. Bis zum 31. Dezember gilt eine Übergangsfrist für 12- bis 18-Jährige. Einen tagesaktuellen Test müssen auch Personen vorlegen, die sich nicht impfen lassen können. Die neue Regelung gilt ab Sonnabend (13. November). Das heißt: Sobald von Sonnabend an eine Region des Landes drei Tage in Folge „orange“ eingestuft wird, treten die verschärften Regeln dort am übernächsten Tag inkraft.
Die ersten politischen Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Die FDP im Landtag forderte, Corona-Tests wieder flächendeckend und kostenfrei anzubieten. „Sollten die Tests dauerhaft kostenpflichtig sein, bürdet das entweder den Unternehmen oder den Beschäftigten unverschuldet Kosten auf und schadet langfristig den Einstellungschancen von Ungeimpften“, so die FDP-Abgeordnete Sabine Enseleit. Die Grünen forderten, die Impfkapazitäten schnell wieder hochzufahren und die Impfzentren im ganzen Land umgehend wiederzueröffnen. Die AfD sprach sich gegen 2G aus. Die 2G-Regelung führe zur Ausgrenzung Ungeimpfter und bedeute für sie einen Quasi-Lockdown.
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