Für seine Mitarbeit bei einem Liebesbetrug hat das Amtsgericht Pasewalk einen 33-jährigen Mann zu sieben Monaten Haftstrafe verurteilt.
„Die Verhandlung hat erwiesen, dass Sie der Geldwäsche schuldig geworden sind“, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag in der Urteilsbegründung. Die Strafe wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Der im vergangenen Jahr in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) verhaftete Mann soll zusammen mit einer international agierenden Bande Frauen mit sogenannten Love Scamming um Geld gebracht haben. Da der Verurteilte bereits sechseinhalb Monate in U-Haft saß, wurde der Haftbefehl aufgehoben. Vor Gericht hatte er geschwiegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Die Hintermänner konnten aber leider nicht gefasst werden“, sagte der Richter. In dem Pasewalker Fall ging es um eine 65 Jahre alte Frau aus Anklam (Landkreis Vorpommern-Greifswald), die um rund 51.000 Euro betrogen wurde. Die Frau hatte 2018 über Facebook und andere soziale Medien Kontakt zu einem angeblichen Kunsthändler aus Nordamerika bekommen. Dieser hatte ihr Komplimente gemacht und vorgegeben, sie besuchen zu wollen, dann aber wegen angeblicher Probleme immer wieder Geld verlangt.
Die Frau überwies bis Frühjahr 2019 Geld auf insgesamt fünf Konten, von denen eines dem Verurteilten gehörte. Auf das Konto des Verurteilten hatte die Frau 5.000 Euro geschickt, die sofort in bar abgehoben und verteilt wurden. Ein Komplize des 33-Jährigen, der auch Geld von der Frau aus Anklam bekommen hatte, war in München wegen acht solcher Fälle zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.
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