Nachdem sich am vergangenen Montag in Anklam rund 250 Menschen an einer mutmaßlichen Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen beteiligten, wird in den sozialen Netzwerken bereits zu einem erneuten „Montagsspaziergang” aufgerufen. Der Urheber der Aktion bleibt dabei anonym.
Ein Versammlungsleiter ist bislang auch bei der Polizei und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald als zuständige Versammlungsbehörde nicht bekannt. Offiziell angemeldet wurde bislang keine Versammlung in Anklam. Ähnlich lief es bereits am vergangenen Montag ab. Das hätte aber nach Auskunft der Kreisverwaltung spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung erfolgen müssen. So steht es im Versammlungsgesetz, teilte Anke Radlof aus der Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit. „Verstöße dagegen können den Tatbestand einer Straftat beziehungsweise einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.“
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Polizeisprecher Andrej Krosse bekräftigte: „Die Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung ist strafbewehrt.“ Ausnahmen gebe es nur für „Eil- und Spontanversammlungen“. Auch ohne Anmeldung hat sich das für Montag bevorstehende Ereignis längst bis zur Polizei herumgesprochen. Andrej Krosse wies darauf hin, dass „es immer besser ist, so etwas anzumelden. Wir können dann die Route abstimmen, wenn nötig, Straßen sperren, die Leute begleiten und für Sicherheit sorgen.“ Die Beamten setzten am 20. Dezember vor Ort auf Kommunikation und Deeskalation.
Dass sich kaum Teilnehmer an die Maskenpflicht hielten, hätte man dabei durchaus registriert. Ebenso trete ein Teil der Demo-Teilnehmer zunehmend aggressiver und vehementer auch gegenüber der Polizei auf. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde am vergangenen Montag in Anklam zunächst eine Anzeige gegen unbekannt aufgenommen.
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