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Bergen – Streit zwischen Vermieter und Mieterin auf Rügen eskaliert: Frau verletzt – Ostsee Zeitung

admin geschrieben von admin
06/04/2022
Lesezeit: 3 min
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Bergen – Streit zwischen Vermieter und Mieterin auf Rügen eskaliert: Frau verletzt – Ostsee Zeitung

Im Konflikt um den Zutritt zu einer Wohnung in Bergen auf Rügen kam es offenbar zu Handgreiflichkeiten und gegenseitigen Anzeigen. Der Eigentümer soll zudem ein Betretungsverbot für den Bahnhof ausgesprochen haben.
Der Streit zwischen einem Vermieter und einer Mieterin führte Anfang der Woche zu vorerst zwei Gerichtsterminen sowie Hausverboten für den Bergener Bahnhof. Nico Gruber, aus Bayern stammender Eigentümer der Kreide-Farbenwerk Rügen GmbH in Quatzendorf und Vermieter des Gästehauses auf seinem Firmengelände, soll Tatjana Reusch (41) widerrechtlich den Zutritt zu ihrer Wohnung verwehrt und sie tätlich angegriffen haben, so der Vorwurf der Mieterin.
Die gebürtige Russin hatte nach einer Auseinandersetzung um den Zutritt zur Wohnung per Eilantrag zwei Einstweilige Verfügungen erwirkt, über die während zweier Gerichtstermine am Montag und Dienstag entscheiden wurde. Dabei bestritt Gruber, der ohne Rechtsbeistand, dafür aber mit seinem Prokuristen erschien, die Vorwürfe vehement.
Mit der Mieterin habe es von Anfang an Probleme gegeben, so Gruber. Knochen und andere Futterreste der Hunde der Mieterin hätten sich auf dem Grundstück befunden und die Tiere hätten Inventar beschädigt. Er habe daraufhin den Mietvertrag gekündigt. Weil dessen Formulierungen jedoch „etwas blauäugig“ gewesen seien, war die Kündigung unwirksam.
Die Mieterin ihrerseits machte Mängel an Heizung sowie Müll- und Abwasserentsorgung geltend und habe sich nach einer neuen Wohnung umgesehen. Weil sie befürchtete, von ihrer Kaution in Höhe von 760 Euro nichts mehr zu sehen, habe sie ab Januar keine Miete mehr gezahlt. Das allerdings durfte sie nicht und erhielt nach zwei nicht gezahlten Monatsmieten die fristlose Kündigung.
Am 5. April kam es dann gewissermaßen zum Showdown, als die Mieterin ihre Post und letzte Gegenstände aus der Wohnung habe holen wollen. Gruber habe den Schlüssel gefordert, Reusch die Übergabe verweigert, woraufhin Gruber das Schloss habe aufbohren wollen, woran sie ihn aber habe hindern wollen.
Reusch habe sie mit einem Stein bedroht, den ihr der Prokurist aus der Hand gerissen habe, wobei sie gestürzt sei, sagen die beiden Männer. Sie habe lediglich einen Stein aus Notwehr in die Hand genommen, nachdem sie der Prokurist über den steinigen Boden geschleift habe, hielt Reusch dagegen.
Die offenbar von beiden Seiten hinzu gerufene Polizei ließ Reusch im Krankenwagen nach Bergen bringen. Im Krankenhaus seien „typische Folgen eines Rohheitsdelikts“, wie Prellungen an Oberarm und Hand sowie ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades festgestellt worden, trug Reuschs Anwalt vor. „Dort wollte man meine Mandantin am liebsten stationär behandeln.“
Die Frau erwirkte bei Gericht die beiden Beschlüsse, wonach sie ihre Wohnung betreten und Gruber sich ihr nicht näher als zwanzig Meter nähern dürfe und kehrte nach Quatzendorf zurück, wo es erneut zur Auseinandersetzung und einem Polizeieinsatz kam.
Ob Gruber sein Vermieterpfandrecht im Rahmen der Selbsthilfe habe durchsetzen dürfen oder es sich um eine „verbotene Eigenmacht“ handelte und ob er eine Wildkamera mit Bewegungsmelder installieren durfte, konnte Richterin Stefanie Saldsieder am Montag nicht abschließend klären. Zudem hatten offenbar beide Seiten Schlösser aufgebohrt oder gewechselt.
Jedenfalls habe Gruber sowohl Reusch gegenüber, als auch der sie begleitenden Irina Chulkova ein Hausverbot für das Quatzendorfer Grundstück und auch gleich den Bergener sowie die ebenfalls von ihm erworbenen Bahnhöfe in Neustrelitz und Templin erteilt. „Da habe ich ihn gefragt, ob ihn die Krone drückt“, sagt Irina Chulkova, die in Polchow das „Café Samowar“ betreibt. Davon allerdings wollte Gruber am Montag nichts mehr wissen und gab zu Protokoll, „dass Frau Reusch kein Hausverbot am Bergener Bahnhof hat“.
„Für mich gilt das Verbot aber offenbar weiter“, sagt Irina Chulkova, die das nicht hinnehmen will und an die Bahn schrieb. „Ich wollte wissen, warum überhaupt Objekte der Infrastruktur, die eine wichtige Bedeutung für die Passagiere der Deutschen Bahn haben, an Privatpersonen verkauft werden?“ Bahnsprecher Burkhard Ahlert relativiert zunächst das Verbot. „Die DB Vertrieb ist Mieter des DB Reisezentrums im Bahnhof Bergen. Selbstverständlich können unsere Kunden das Reisezentrum wie gewohnt nutzen.“ Nur sollte sie sich vor Fahrtantritt Erleichterung verschaffen. Ahlert: „Die Toiletten sind nach unseren Informationen im Besitz des neuen Eigentümers.“
Beide Verhandlungen endeten zunächst mit Vergleichen. Weil beide Parteien aber weitere Anzeigen erstatteten oder solche ankündigten, müssen nun weitere Verfahren klären, ob Gruber ein Ordnungsgeld und gegebenenfalls Schmerzensgeld zu zahlen hat.
Das 1999 beschlossene Sanierungs- und Gewinnmaximierungsprogramm sieht vor, Liegenschaften, die nicht mehr für den Bahnbetrieb notwendig sind, zu verkaufen.
Seither hat die Bahn bundesweit mehr als 2000 Bahnhofsgebäude verkauft.
Laut Bahn seien dort kommunale Einrichtungen wie Kindergärten, Rathäuser oder Bibliotheken als neue Nutzer in die alten Räumlichkeiten eingezogen.
Viele Bahnhöfe erfuhren jedoch bis heute keine Nachnutzung.

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