Viel Geduld mussten Autofahrer in Ueckermünde in den vergangenen Monaten aufbringen. Doch inzwischen sind die Tage gezählt, bis Autofahrer auf der Belliner Straße wieder freie Fahrt haben. Am vierten Adventswochenende wird eine der größten Baustellen in der Haff-Region verschwinden. Wie das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Mecklenburg-Vorpommern mitteilte, soll die Belliner Straße in Ueckermünde ab Sonnabend, 18. Dezember, für den Verkehr freigegeben werden.
„Danach stehen noch Restarbeiten aus, die aufgrund der schlechten Witterung in den vergangenen Wochen nicht vollständig umgesetzt werden konnten. So müssen zum Beispiel noch Markierungen aufgebracht werden. Auch sind noch Pflasterarbeiten auf dem separaten Radweg sowie Schneid-, Verguss- und Schachtarbeiten notwendig“, informierte die zuständige Behörde. Die Arbeiten sollen erfolgen, sobald die Witterung es zulässt. Dafür seien Tagesbaustellen mit halbseitiger Verkehrsführung erforderlich.
Die Sanierung der Belliner Straße ist ein Millionenprojekt, dessen Planungen und Umsetzung schon Jahre andauern. Während der erste Bauabschnitt vom Autohaus Krumnow bis zum Knotenpunkt Neuendorfer Straße im Jahr 2020 sowie zu Beginn des laufenden Jahres fertiggestellt wurde, sind die Bauarbeiten im zweiten Bauabschnitt zwischen den Einkaufsmärkten und dem Autohaus Krumnow seit dem Frühjahr im Gange.
Die Belliner Straße ist eine Hauptverkehrsachse im Seebad und war dringend sanierungsbedürftig. Doch nicht nur die Fahrbahn war in die Jahre gekommen. Vor allem auch der marode Geh- und Radweg stellte für Fußgänger und Radfahrer eine große Gefahrenquelle dar. Mit der Freigabe der Belliner Straße ab dem 18. Dezember ist diese Gefahrenquelle größtenteils beseitigt – allerdings noch nicht komplett.
Hinter der Sanierung des dritten und letzten Bauabschnittes zwischen den Einkaufsmärkten und dem Knotenpunkt Eggesiner Straße steht nämlich noch ein großes Fragezeichen. Die höchste Hürde stellen dabei Grundstücksangelegenheiten dar, sodass sich das Landesamt für Straßenbau und Verkehr dazu entschieden hat, ein Planfeststellungsverfahren zu beantragen. Bei der Planfeststellung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit im Rahmen einer Abwägung zu berücksichtigen. Wann die Bauarbeiten im dritten Bauabschnitt beginnen, hängt davon ab, wie schnell das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein wird.
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